Restnutzungsdauergutachten
Ein Restnutzungsdauergutachten, auch als Nutzungsdauergutachten oder Bausubstanzgutachten bekannt, hilft Ihnen, die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie zu optimieren. Wenn die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als vom Finanzamt geschätzt, können Sie eine beschleunigte Abschreibung geltend machen und so effektiv Steuern sparen. Ich berate Sie gerne und erstelle für Sie ein fundiertes Gutachten, das den Anforderungen des Finanzamts entspricht.
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes bestimmt, wie lange es seiner Bestimmung entsprechend genutzt werden kann. Diese Dauer wird in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ist besonders dann sinnvoll, wenn:
Ein professionell erstelltes Restnutzungsdauergutachten bietet Ihnen gegenüber dem Finanzamt eine starke Argumentationsbasis. Mit einem solchen Gutachten haben Sie die Möglichkeit, eine höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend zu machen. Dadurch sparen Sie Jahr für Jahr bei der Steuer.
Für ein Restnutzungsdauergutachten benötige ich als Immobiliengutachter eine gründliche Erfassung aller relevanten Daten und eine Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Immobilie. Dies umfasst die Prüfung der Bausubstanz und die Berücksichtigung aller Faktoren, die die Restnutzungsdauer beeinflussen. Anschließend erstelle ich eine gutachterliche Stellungnahme in Form eines detaillierten Berichts, der den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.
Um ein Restnutzungsdauergutachten zu erstellen, benötige ich folgende Unterlagen:
Ein Restnutzungsdauergutachten kann Ihnen erhebliche Steuerersparnisse bringen. Lassen Sie sich von mir individuell beraten. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf – ich helfe Ihnen gerne weiter!
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Dipl.-Ing. Carsten Dörsing
Zertifizierter Immobiliengutachter (Hypzert F)
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