Restnutzungsdauergutachten

Ihr Gutachten zur Restnutzungsdauer für Jena und Umgebung

Ein Restnutzungsdauergutachten, auch als Nutzungsdauergutachten oder Bausubstanzgutachten bekannt, hilft Ihnen, die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie zu optimieren. Wenn die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als vom Finanzamt geschätzt, können Sie eine beschleunigte Abschreibung geltend machen und so effektiv Steuern sparen. Ich berate Sie gerne und erstelle für Sie ein fundiertes Gutachten, das den Anforderungen des Finanzamts entspricht.

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?

Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes bestimmt, wie lange es seiner Bestimmung entsprechend genutzt werden kann. Diese Dauer wird in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Ihre Immobilie häufig umgebaut werden muss, um den Nutzungszweck zu erfüllen.
  • Gesetzliche Vorgaben wie z.B. veränderte Brandschutzbestimmungen kostspielige Anpassungen erfordern.
  • Sie als Vermieter eine beschleunigte Abschreibung für eine nicht modernisierte Wohnimmobilie anstreben.
  • Ihre Immobilie vor 1925 gebaut wurde und eine Restnutzungsdauer von weniger als 40 Jahren nachgewiesen werden kann.

Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens

Ein professionell erstelltes Restnutzungsdauergutachten bietet Ihnen gegenüber dem Finanzamt eine starke Argumentationsbasis. Mit einem solchen Gutachten haben Sie die Möglichkeit, eine höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend zu machen. Dadurch sparen Sie Jahr für Jahr bei der Steuer.

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Ablauf der Gutachtenerstellung

Für ein Restnutzungsdauergutachten benötige ich als Immobiliengutachter eine gründliche Erfassung aller relevanten Daten und eine Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Immobilie. Dies umfasst die Prüfung der Bausubstanz und die Berücksichtigung aller Faktoren, die die Restnutzungsdauer beeinflussen. Anschließend erstelle ich eine gutachterliche Stellungnahme in Form eines detaillierten Berichts, der den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.

Benötigte Unterlagen für das Gutachten

Um ein Restnutzungsdauergutachten zu erstellen, benötige ich folgende Unterlagen:

  • Baubeschreibung
  • Liste der Mängel und durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung und Bauzeichnungen
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Aktueller Energieausweis

Kontaktieren Sie mich für Ihr Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten kann Ihnen erhebliche Steuerersparnisse bringen. Lassen Sie sich von mir individuell beraten. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf – ich helfe Ihnen gerne weiter!

Häufige Fragen (FAQ)

  • Das Gutachten dient dem Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie beim Finanzamt, wodurch Sie die Anschaffungskosten schneller abschreiben können.
  • Das Gutachten sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter oder einem nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden.
  • Zu den Hauptkriterien gehören wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen und technischer Verschleiß.

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Immobiliengutachter Carsten Dörsing

Dipl.-Ing. Carsten Dörsing

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